Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung mit Zustimmung der Gläubiger oder Ratingsystem als Alternative zur geplanten Mindestbefriedigungsquote im verkürzten Verbraucherinsolvenzverfahren
von Anne Koark, München, Michael du Carrois, MBA, Hamburg und Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Bonn
Schon mit dem Inkrafttreten der InsO im Jahr 1999 ist die Halbherzigkeit des Gesetzgebers zur Restschuldbefreiung für Verbraucher deutlich geworden und hat sich seither wie ein roter Faden durch alle Folgereformen immer wieder bestätigt. Die wirklichen, vielfach schicksalhaften Ursachen von Insolvenz wurden schlicht negiert und das Verfahren zu einem finanzpolitisch determinierten, aber weitgehend sinnlosen Formalverfahren entleert. Ohne jede helfende oder verhaltensändernde Funktion oder Hilfestellung werden die Verbraucher zu Objekten eines Verfahrens, das von den meisten Schuldnern schlicht „abgesessen” wird. Trotzdem treten fast 50% der Schuldner nach Durchlaufen des Insolvenzverfahrens nicht mehr negativ in Erscheinung, während die andere Hälfte im Drehtüreffekt verharrt und über kurz oder lang wieder zum Problemfall wird.
Die vorliegenden Reformvorschläge erschöpfen sich in alten Denkstrukturen und bieten für 90% aller Schuldner keine wirkliche Hilfe. Man verharrt in einem Gegeneinander von Gläubiger und Schuldner, anstatt z.B. Schuldner mit Wiedergutmachungswillen auch dann zu stärken, wenn sie nicht in der Lage sind, die hohen Hürden einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu überspringen. Im Rahmen einer seit Mitte 2010 tagenden Arbeitsgruppe ist ein Konzept entwickelt worden, das es ermöglichen soll, gerade der Gruppe der Schuldner mit Wiedergutmachungswillen nachhaltige Hilfen an die Hand zu geben und zugleich das Verfahren selbst zu stärken und zu einem Instrument für eine langfristige Verhaltensänderung zu machen.
Im Ergebnis soll die Möglichkeit eröffnet werden, den Schuldner auch dann an einer Verkürzung der Wohlverhaltensperiode partizipieren zu lassen, wenn er nicht in der Lage ist, signifikante Zahlungen an seine Gläubiger zu leisten.
Erschienen in der Zeitschrift ZinsO
Streit um Insolvenzgerichte
In Deutschland gibt es derzeit 191 Insolvenzgerichte. Das wird sich auch nach der Insolvenzrechtsreform ESUG nicht ändern. Zwar sah der ursprüngliche Gesetzesentwurf vor, die Zahl der Gerichte deutlich zu reduzieren. In jedem Landgerichtsbezirk sollten Insolvenzverfahren bei nur noch einem Amtsgericht konzentriert werden. Diese Pläne allerdings sind am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Sie sahen die Justizstrukturen in der Fläche in Gefahr.
Household debt advisory services in the European Union
Many EU citizens are struggling to service their mortgages or consumer credit, and to pay their rent and utility bills. In 2010, more than one in four persons reported that they felt at risk of becoming over-indebted, while 11.6% were in arrears with payments related to such debts or bills (up from 9.9% in 2007). This Eurofound study focuses on debt advisory services, especially on how access to and quality of services can be improved. The study identifies successful debt counselling measures and outlines the conditions that contribute to good practice.
Insolvenzzahlen 2011: 5,9 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2011
Pressemitteilung Nr.081 vom 08.03.2012
WIESBADEN – Im Jahr 2011 meldeten die deutschen Amtsgerichte 30 099 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 5,9 % weniger als im Jahr 2010. Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr hatte es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (+ 11,6 %). Ihren bisherigen Höchststand hatten die Unternehmensinsolvenzen mit 39 320 Fällen im Jahr 2003.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2011 mit 103 289 Fällen um 5,1 % niedriger als im Vorjahr. Damit wurden zum zweiten Mal seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 weniger Verbraucherinsolvenzen registriert als im entsprechenden Vorjahr. Im Jahr 2008 waren die Verbraucherinsolvenzen zum ersten Mal zurückgegangen (– 7,1 % gegenüber 2007).
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4,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen im November 2011
Pressemitteilung Nr.046 vom 09.02.2012
WIESBADEN – Im November 2011 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2 389 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 4,4 % weniger als im November 2010. Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat hatte es zuletzt im August 2010 gegeben (+ 1,6 %).
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im November 2011 mit 8 673 Fällen um 10,4 % niedriger als im November 2010. Damit wurden zum sechsten Mal in Folge weniger Verbraucherinsolvenzen registriert als im entsprechenden Vorjahresmonat. Zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen summierte sich die Gesamtzahl der Insolvenzen im November 2011 auf insgesamt 13 185 Fälle, das waren 9,5 % weniger als im November des Vorjahres.
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